Kinderwagen im Hausflur und Treppenhaus

Wenn Sie mit Ihren Kindern im Mietshaus wohnen, stellen Sie Ihren Kinderwagen vermutlich im Hausflur oder Treppenhaus ab. Gerade wenn Sie den Kinderwagen mehrmals am Tag benötigen, kostet das Kraft und Zeit, diesen in den Keller oder in die obere Etage zu tragen. Doch was sagen Ihre Mitbewohner im Haus dazu, wenn Sie Ihren Wagen im Flur abstellen? Und ist es per Hausordnung verboten, den Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen? Alle Antworten finden Sie im nachfolgenden Beitrag.

Kinderwagen im Hausflur oder Treppenhaus trotz Verbot in der Hausordnung:

In Ihrer Hausordnung finden Sie eine Anzahl an privatrechtlichen Vorschriften. Diese sorgen für ein harmonisches Zusammenleben in der Hausgemeinschaft. In der Hausordnung steht unter anderem, ob es erlaubt ist, den Kinderwagen im Treppenhaus oder Hausflur abzustellen. Steht in Ihrer Hausordnung, dass Kinderwagen im Hausflur verboten sind, gilt das nicht zwangsläufig. Wenn Sie den Wagen im Treppenhaus abstellen, weil es sonst kaum Möglichkeiten gibt, sind die Mitbewohner dazu verpflichtet, das so hinzunehmen. Allerdings nur, solange die anderen Bewohner nicht durch den Kinderwagen behindert werden. So hat es kürzlich das Amtsgericht Minden in einem Fall entschieden.

Die Fluchtwege sind freizuhalten:

Laut den meisten Hausordnungen ist es verboten, den Kinderwagen im Hausflur oder Treppenhaus abzustellen. Die Rechtssprechung erklärt das in der Regel für unzulässig. Der Deutsche Mieterbund sagt außerdem, dass es Eltern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen stets hoch und runter zu tragen. Doch der Hausflur muss ausreichend Platz haben, damit der Fluchtweg frei bleibt. Die Sicherheit aller Mitbewohner steht an erster Stelle. Darüber hinaus sind die Briefkästen freizuhalten. Der Kinderwagen ist so zu parken, dass keine Wohnungstüren blockiert sind. Die Treppenhausreinigung muss uneingeschränkt möglich sein. Dann ist es Ihnen gestattet, Ihren Kinderwagen im Treppenhaus oder Hausflur abzustellen. Alle Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Andernfalls ist es verboten, den Kinderwagen im Flur zu platzieren.

Doch aufgepasst:

Nur Ihnen ist es gestattet, den Wagen im Treppenhaus abzustellen! Wenn Sie Besuch erwarten, sind Ihre Gäste dazu verpflichtet, ihren Kinderwagen im Keller oder in der Wohnung unterzubringen. Nutzen Sie Ihren Kinderwagen für eine längere Zeit nicht, sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet, den Wagen im Keller zu lagern. Außerdem ist darauf zu achten, dass Sie Ihren Kinderwagen nicht anketten. Im Notfall muss der Wagen schnell und leicht zu entfernen sein.

Streitpunkt bezüglich des Kinderwagens - suchen Sie das Gespräch:

Wenn Sie mit Ihren Nachbarn wegen des Kinderwagens Streit haben, ist es empfehlenswert, zunächst das Gespräch zu suchen. Vielleicht einigen Sie sich und finden Kompromisse, mit denen es sich leben lässt. Versetzten Sie sich ruhig in die Lage Ihres Gegenübers und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Vielleicht lässt sich Ihr Kinderwagen platzsparend zusammenklappen. Oder Sie räumen den Wagen nach Bedarf aus dem Weg.

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